SANIERUNG
Auf Grundlage unserer Expertise entscheiden Sie, ob und welche energetischen Maßnahmen an Ihrem Haus umgesetz werden sollen. Oft führen bereits einzelne Bausteine (Einzelmaßnahmen EM) zu einer deutlichen Energieeinsparung. Bei umfassender Sanierung kann der Standard eines Effizienzhauses erreicht und die damit verbundene Förderung an Anspruch genommen werden.
1977 trat das erste Energieeinsparungsgesetz, die Wärmeschutzverordnung, in Kraft.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Dabei werden unter anderem der Einsatz neuer Heizungsanalgen, die Optimierung bestehender Heizungsanalgen, Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Fenster, Dach, Außenwände, Kellerdecke) und der Einsatz optimierter Anlagentechnik (z.B. Lüftungsanalgen mit Wärmerückgewinnung) gefördert.
Eine Baubegleitung durch einen Energieberater/ eine Energieberaterin ist dabei häufig obligatorisch. Die Fachplanung und Baubegleitung werden in der BEG mit 50% Zuschuss gefördert.
SPRECHEN SIE UNS AN
Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen Ihre Projekte zu realisieren.